10 S 211/08•Landgericht Detmold, 2009-12-09, 10 S 211/08
Landgericht Detmold, 2009-12-09, 10 S 211/08
10 S 211/08Kantonsgericht09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 211/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: 10 S 211/08
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2009:1209.10S211.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: StVG §§ 7, 18, 9
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin vom 14.10.2008 wird das Urteil
des Amtsgerichts Detmold vom 27.08.2008 teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die
Klägerin 974,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2007 sowie 155,30 €
vorgerichtlicher Anwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurück-
gewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten 80 % und die
Klägerin 20 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.212,66 € festgesetzt.
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