Landgericht Detmold, 2009-12-09, 10 S 211/08

10 S 211/08Kantonsgericht09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 211/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 10 S 211/08

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2009:1209.10S211.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer V

Normen: StVG §§ 7, 18, 9

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin vom 14.10.2008 wird das Urteil

des Amtsgerichts Detmold vom 27.08.2008 teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die

Klägerin 974,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2007 sowie 155,30 €

vorgerichtlicher Anwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurück-

gewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten 80 % und die

Klägerin 20 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.212,66 € festgesetzt.

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