6 O 3/09•Landgericht Detmold, 2010-01-05, 6 O 3/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 6 O 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-05
Aktenzeichen: 6 O 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:0105.6O3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: EuGVVO Nrt. 6 Nr. 3
Tenor
Das Landgericht Detmold ist für die Klage örtlich zuständig.
Das Landgericht Detmold ist für die Widerklage international zuständig, soweit der Beklagte sein Widerklagebegehren auf die §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 143 InsO stützt; im Übrigen ist das Landgericht Detmold für die Widerklage nicht zuständig.
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