Landgericht Detmold, 2010-03-26, 3 T 62/10

3 T 62/10Kantonsgericht26.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 62/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-26

Aktenzeichen: 3 T 62/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:0326.3T62.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Normen: BGB § 242; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern darüber Auskunft zu erteilen an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und an welchem Ort die Beerdigung der am 27.02.2010 verstorbenen Großmutter der Antragsteller, Frau N, zuletzt wohnhaft: "Pflegeheim", Straße, L, erfolgen wird.

Die Kosten des Verfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 600 € trägt die Antragsgegnerin.

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