3 T 8/10•Landgericht Detmold, 2010-05-12, 3 T 8/10
Landgericht Detmold, 2010-05-12, 3 T 8/10
3 T 8/10Kantonsgericht12.05.2010
Regest
Festsetzung der Betreuervergütung im Verwaltungsverfahren begründet keinen Vertrauensschutz; Vertrauensschutz nur durch gerichtliche Festsetzung der Betreuervergütung. Gerichtliche Festsertzung der Betreuervergütung innerhalb der Verjährungsfrist
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 8/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 3 T 8/10
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:0512.3T8.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: FGG § 56 g, FGG § 69 e, JVEG § 2 Abs. 4, JBeitrO § 8 Abs. 1
Leitsätze
Festsetzung der Betreuervergütung im Verwaltungsverfahren begründet keinen Vertrauensschutz; Vertrauensschutz nur durch gerichtliche Festsetzung der Betreuervergütung. Gerichtliche Festsertzung der Betreuervergütung innerhalb der Verjährungsfrist
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.320,-- €.
Die sofortige weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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