1 O 203/09•Landgericht Detmold, 2010-05-31, 1 O 203/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 203/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-31
Aktenzeichen: 1 O 203/09
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:0531.1O203.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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