12 O 277/09•Landgericht Detmold, 2010-06-11, 12 O 277/09
Landgericht Detmold, 2010-06-11, 12 O 277/09
12 O 277/09Kantonsgericht11.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 277/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-11
Aktenzeichen: 12 O 277/09
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:0611.12O277.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: BGB § 705; BGB § 355 Abs. 1; BGB § 312 Abs. 1, Abs. 3
Tenor
Das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil vom 22.02.2010 wird
aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass das Gesellschaftsver-
tragsverhältnis zwischen den Parteien zur Vertragsnummer #####/#### beendet ist.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 55 % und der
Beklagte 45 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar
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