12 O 172/09•Landgericht Detmold, 2010-10-20, 12 O 172/09
Landgericht Detmold, 2010-10-20, 12 O 172/09
12 O 172/09Kantonsgericht20.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 172/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-20
Aktenzeichen: 12 O 172/09
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:1020.12O172.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: § 823 Abs. 1 BGB
Tenor
Der beklagte Verein wird verurteilt, an den Kläger 4.455,10 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01. Mai 2009 sowie weitere 546,69 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst 5 % Zinsen seit dem 01.Mai 2009 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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