Landgericht Detmold, 2010-10-20, 12 O 172/09

12 O 172/09Kantonsgericht20.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 12 O 172/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-20

Aktenzeichen: 12 O 172/09

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2010:1020.12O172.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: § 823 Abs. 1 BGB

Tenor

Der beklagte Verein wird verurteilt, an den Kläger 4.455,10 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01. Mai 2009 sowie weitere 546,69 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst 5 % Zinsen seit dem 01.Mai 2009 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.