4 KLs 22 Js 110/10-57/10•Landgericht Detmold, 2011-01-12, 4 KLs 22 Js 110/10-57/10
Landgericht Detmold, 2011-01-12, 4 KLs 22 Js 110/10-57/10
4 KLs 22 Js 110/10-57/10Kantonsgericht12.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 KLs 22 Js 110/10-57/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-12
Aktenzeichen: 4 KLs 22 Js 110/10-57/10
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0112.4KLS22JS110.10.57.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer I
Normen: StGB § 55
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung, unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Detmold vom 3. November 2009 (Az:……..) und vom 6. September 2010 (Az:………….) und unter Auflösung der im letztgenannten Urteil gebildeten Gesamtstrafe zu einer neuen
Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1, 52, 53, 54,
55 StGB
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