Landgericht Detmold, 2011-01-12, 4 KLs 22 Js 110/10-57/10

4 KLs 22 Js 110/10-57/10Kantonsgericht12.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 4 KLs 22 Js 110/10-57/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-12

Aktenzeichen: 4 KLs 22 Js 110/10-57/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0112.4KLS22JS110.10.57.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer I

Normen: StGB § 55

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung, unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Detmold vom 3. November 2009 (Az:……..) und vom 6. September 2010 (Az:………….) und unter Auflösung der im letztgenannten Urteil gebildeten Gesamtstrafe zu einer neuen

Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1, 52, 53, 54,

55 StGB

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