Landgericht Detmold, 2011-02-14, 1 O 88/10

1 O 88/10Kantonsgericht14.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 88/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-14

Aktenzeichen: 1 O 88/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0214.1O88.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 344.800,- € nebst 5,405 % Zinsen seit dem 12.5.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) jeweils 50 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt diese selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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