4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11•Landgericht Detmold, 2011-05-11, 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11
Landgericht Detmold, 2011-05-11, 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11
4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11Kantonsgericht11.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-11
Aktenzeichen: 4 KLs 21 Js 535/10 AK 6/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0511.4KLS21JS535.10AK6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer I - große Wirtschaftskammer -
Normen: §§ 266 Abs. 1 und Abs. 2, 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 StGB, §§ 370 Abs. 1, 149, 150 AO, § 25 Abs. 3 EStG, §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52, 53, 54 StGB, § 257 c StPO
Tenor
Der Angeklagte T3 wird wegen Beihilfe zur Untreue in 2.582 Fällen, davon in 1.812 Fällen in Tateinheit mit Betrug, und wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte U wird wegen Untreue in 2.582 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
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