3 T 6/07•Landgericht Detmold, 2011-06-09, 3 T 6/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 6/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: 3 T 6/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0609.3T6.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert
in Höhe von 1.500,-- € werden dem Schuldner auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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