Landgericht Detmold, 2011-06-09, 3 T 6/07

3 T 6/07Kantonsgericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 6/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 3 T 6/07

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2011:0609.3T6.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert

in Höhe von 1.500,-- € werden dem Schuldner auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.