4 Ks-31 Js 1086/11-10/12•Landgericht Detmold, 2012-05-16, 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12
Landgericht Detmold, 2012-05-16, 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12
4 Ks-31 Js 1086/11-10/12Kantonsgericht16.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0516.4KS31JS1086.11.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Der Angeklagte A4 wird wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme zu lebenslanger Freiheitsstrafeve
Normen: §§ 211, 239b, 27, 52 StGB
Tenor
Der Angeklagte A4 wird wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die Angeklagten A1 und A2 werden wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Geiselnahme zu Freiheitsstrafen von jeweils
zehn Jahren
verurteilt.
Die Angeklagten A3 und A5 werden wegen Geiselnahme zu Freiheitsstrafen von jeweils
fünf Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 211, 239b, 27, 52 StGB.
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