Landgericht Detmold, 2012-06-13, 10 S 211/11

10 S 211/11Kantonsgericht13.06.2012

Regest

Zur subjektiven Verhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 211/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 10 S 211/11

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0613.10S211.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer II

Normen: BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276 Abs. 1

Leitsätze

Zur subjektiven Verhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts

Detmold vom 14.11.2011 wird auf ihre Kosten nach einem

Gegenstandswert von 2.863,55 € zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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