10 S 211/11•Landgericht Detmold, 2012-06-13, 10 S 211/11
Landgericht Detmold, 2012-06-13, 10 S 211/11
10 S 211/11Kantonsgericht13.06.2012
Regest
Zur subjektiven Verhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 211/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: 10 S 211/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0613.10S211.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer II
Normen: BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276 Abs. 1
Leitsätze
Zur subjektiven Verhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts
Detmold vom 14.11.2011 wird auf ihre Kosten nach einem
Gegenstandswert von 2.863,55 € zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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