Landgericht Detmold, 2012-07-04, 12 O 126/11

12 O 126/11Kantonsgericht04.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 12 O 126/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: 12 O 126/11

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0704.12O126.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer II

Normen: §§ 812, 123 BGB

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Antrags zu Ziffer 3) als unzulässig, im Übrigen

als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherleistung in Höhe von 120 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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