12 O 126/11•Landgericht Detmold, 2012-07-04, 12 O 126/11
Landgericht Detmold, 2012-07-04, 12 O 126/11
12 O 126/11Kantonsgericht04.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 126/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 12 O 126/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0704.12O126.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer II
Normen: §§ 812, 123 BGB
Tenor
Die Klage wird hinsichtlich des Antrags zu Ziffer 3) als unzulässig, im Übrigen
als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherleistung in Höhe von 120 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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