9 O 380/11•Landgericht Detmold, 2012-08-07, 9 O 380/11
Landgericht Detmold, 2012-08-07, 9 O 380/11
9 O 380/11Kantonsgericht07.08.2012
Regest
Zur Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers eines Vergabeverfahrens bei angeblich unangemessen zu niedrig festgesetzter Entschädigung nach § 8 Abs. 8 Nr. 1 Satz 2 VOB/A
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 380/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-07
Aktenzeichen: 9 O 380/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0807.9O380.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2; VOB/A 2006 § 20Nr. 2 Abs. 1
Leitsätze
Zur Schadensersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers eines Vergabeverfahrens bei angeblich unangemessen zu niedrig festgesetzter Entschädigung nach § 8 Abs. 8 Nr. 1 Satz 2 VOB/A
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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