Landgericht Detmold, 2012-11-14, 10 S 176/10

10 S 176/10Kantonsgericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 176/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 10 S 176/10

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:1114.10S176.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer V

Normen: BGB §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 441

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.10.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts E teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.990,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 sowie 229,55 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Vorn den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 10 % und die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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