9 O 212/11•Landgericht Detmold, 2012-12-18, 9 O 212/11
Landgericht Detmold, 2012-12-18, 9 O 212/11
9 O 212/11Kantonsgericht18.12.2012
Regest
Haftung des Wartungsnehmers für Unfall mit Fahrstuhl
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 212/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: 9 O 212/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:1218.9O212.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: § 823 BGB; § 15 Betriebssicherungsverordnung
Leitsätze
Haftung des Wartungsnehmers für Unfall mit Fahrstuhl
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar
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