3 T 22/13•Landgericht Detmold, 2013-03-27, 3 T 22/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 22/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-27
Aktenzeichen: 3 T 22/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0327.3T22.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: Inso § 63; InsVV § 3; InsVV § 7
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:
Die Vergütung des weiteren Beteiligten und die ihm zu erstattenden
Auslagen werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung 7.953,99 €
Auslagen 2.386,20 €
Zustellkosten 118,00 €
Umsatzsteuer 1.987,06 €
12.445,25 €
Dem weiteren Beteiligten wird gestattet, diesen Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse
vorhanden ist.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt
1.709,64 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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