3 T 177/13•Landgericht Detmold, 2013-07-18, 3 T 177/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 177/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-18
Aktenzeichen: 3 T 177/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:0718.3T177.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Tenor
Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten H wird als unzulässig
verworfen.
Die Beschwerde des Betroffenen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der
Dolmetscherkosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.
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