3 T 291/13•Landgericht Detmold, 2013-12-06, 3 T 291/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 291/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-06
Aktenzeichen: 3 T 291/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:1206.3T291.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III / Einzelrichter/in
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 900,-- € haben die Gläubiger zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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