Landgericht Detmold, 2013-12-17, 1 O 277/12

1 O 277/12Kantonsgericht17.12.2013

Regest

1. Prüfung durch das Finanzamt mit der Möglichkeit eines rückbezogenen Änderungsbescheides stellt keinen gegenwärtigen Schaden dar. 2. Zu den Voraussetzungen für einen auf Ersatz künftiger Schäden wegen Pflichtverletzung aus einem Kapitalanlageberatungsvertrages gerichteten Feststellungsanspruch

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 277/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-17

Aktenzeichen: 1 O 277/12

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2013:1217.1O277.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Normen: BGB § 675, 611, 280 Abs. 1, 249, 257; ZPO § 256

Leitsätze

  1. Prüfung durch das Finanzamt mit der Möglichkeit eines rückbezogenen Änderungsbescheides stellt keinen gegenwärtigen Schaden dar.

  2. Zu den Voraussetzungen für einen auf Ersatz künftiger Schäden wegen Pflichtverletzung aus einem Kapitalanlageberatungsvertrages gerichteten Feststellungsanspruch

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar

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