10 S 107/13•Landgericht Detmold, 2014-02-12, 10 S 107/13
Landgericht Detmold, 2014-02-12, 10 S 107/13
10 S 107/13Kantonsgericht12.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 107/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-12
Aktenzeichen: 10 S 107/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0212.10S107.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: StVG §§ 7 Abs. 1, 17, 18 Abs. 1; VVG § 11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold teilweise abgeändert.
Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.293,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben die Klägerin 52 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 48 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz nach einem Gegenstandswert von bis zu 1.500,00 € hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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