10 S 229/11•Landgericht Detmold, 2014-02-26, 10 S 229/11
Landgericht Detmold, 2014-02-26, 10 S 229/11
10 S 229/11Kantonsgericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 229/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: 10 S 229/11
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0226.10S229.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: VVG § 14; MB/KK § 6 Abs. 1; ZPO§§ 287, 528
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 637,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.