Landgericht Detmold, 2014-05-21, 3 T 118/14

3 T 118/14Kantonsgericht21.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 118/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-21

Aktenzeichen: 3 T 118/14

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0521.3T118.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III - Einzelrichter/-in -

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von

2.921,05 Euro haben die Gläubigerinnen zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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