Landgericht Detmold, 2014-09-19, 1 O 191/13

1 O 191/13Kantonsgericht19.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 191/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-19

Aktenzeichen: 1 O 191/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0919.1O191.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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