1 O 191/13•Landgericht Detmold, 2014-09-19, 1 O 191/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 191/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-19
Aktenzeichen: 1 O 191/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:0919.1O191.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer I
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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