12 O 8/14•Landgericht Detmold, 2014-10-02, 12 O 8/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 8/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-02
Aktenzeichen: 12 O 8/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2014:1002.12O8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer II
Normen: MB/KK 2009 § 1 Abs. 2; MB/KK 2009 § 2
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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