Landgericht Detmold, 2015-01-30, 9 O 248/13

9 O 248/13Kantonsgericht30.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 9 O 248/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-30

Aktenzeichen: 9 O 248/13

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0130.9O248.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer IV

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in der Höhe des zu vollstreckenden Betrags.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.