9 O 248/13•Landgericht Detmold, 2015-01-30, 9 O 248/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 248/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 9 O 248/13
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0130.9O248.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in der Höhe des zu vollstreckenden Betrags.
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