1 O 169/14•Landgericht Detmold, 2015-02-09, 1 O 169/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 169/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-09
Aktenzeichen: 1 O 169/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0209.1O169.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: BGB § 434; BGB § 437
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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