9 O 304/14•Landgericht Detmold, 2015-04-07, 9 O 304/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 304/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-07
Aktenzeichen: 9 O 304/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0407.9O304.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: § 95 VVG
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 16.12.2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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