Landgericht Detmold, 2015-05-29, 3 T 52/15

3 T 52/15Kantonsgericht29.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 T 52/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-29

Aktenzeichen: 3 T 52/15

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0529.3T52.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer III

Normen: RVG § 45; RVG-VV Nr. 3101; RVG-VV Nr. 3104

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Erinnerung des Beteiligten zu 1.) vom 15.10.2014 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Detmold vom 15.09.2014 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

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