10 S 27/15•Landgericht Detmold, 2015-07-08, 10 S 27/15
Landgericht Detmold, 2015-07-08, 10 S 27/15
10 S 27/15Kantonsgericht08.07.2015
Regest
Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 27/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-08
Aktenzeichen: 10 S 27/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0708.10S27.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: BGB §§ 705, 64a S. 2; ZPO §§50 Abs. 1, 736
Leitsätze
Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90,-- € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23.09.2014 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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