Landgericht Detmold, 2015-07-08, 10 S 52/15

10 S 52/15Kantonsgericht08.07.2015

Regest

Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf dem Nachbargrundstück

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 52/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-08

Aktenzeichen: 10 S 52/15

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0708.10S52.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer V

Normen: BGB §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1

Leitsätze

Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf dem Nachbargrundstück

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs verurteilt wird, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, an dem Gebäude seines Hauses Kameras so aufzustellen bzw. anzubringen, dass von diesen das Grundstück der Klägerin erfasst wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckba

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