4 KLs-22 Js 319/14-72/14•Landgericht Detmold, 2015-07-14, 4 KLs-22 Js 319/14-72/14
Landgericht Detmold, 2015-07-14, 4 KLs-22 Js 319/14-72/14
4 KLs-22 Js 319/14-72/14Kantonsgericht14.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 KLs-22 Js 319/14-72/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-14
Aktenzeichen: 4 KLs-22 Js 319/14-72/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0714.4KLS22JS319.14.72.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer III
Normen: RVG-VV Nr. 7000
Tenor
Auf die Erinnerung wird der angefochtene Beschluss wie folgt abgeändert:Die dem Rechtsanwalt T zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festgesetzt auf
1.436,59 EUR.
Die weitergehende Erinnerung wird verworfen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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