Landgericht Detmold, 2015-07-14, 4 KLs-22 Js 319/14-72/14

4 KLs-22 Js 319/14-72/14Kantonsgericht14.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 4 KLs-22 Js 319/14-72/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-14

Aktenzeichen: 4 KLs-22 Js 319/14-72/14

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0714.4KLS22JS319.14.72.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer III

Normen: RVG-VV Nr. 7000

Tenor

Auf die Erinnerung wird der angefochtene Beschluss wie folgt abgeändert:Die dem Rechtsanwalt T zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festgesetzt auf

1.436,59 EUR.

Die weitergehende Erinnerung wird verworfen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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