4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15•Landgericht Detmold, 2015-09-16, 4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15
Landgericht Detmold, 2015-09-16, 4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15
4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15Kantonsgericht16.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-16
Aktenzeichen: 4 Ns - 41 Js 489/13 - 72/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0916.4NS41JS489.13.72.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Erste kleine Strafkammer II
Normen: StGB § 13; StGB § 49; StGB § 229
Tenor
Beide Berufungen werden verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung.
Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft einschließlich der insoweit notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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