6 O 57/14•Landgericht Detmold, 2016-01-26, 6 O 57/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 6 O 57/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 6 O 57/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0126.6O57.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: UWG § 8; BGB § 312 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 312g; RL 2005/29/EG Art. 5; RL 2005/29/EG Art. 6; RL 2011/83/EU Art. 3 Abs- 3
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 09.01.2015 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.