Landgericht Detmold, 2016-02-08, 1 O 138/15

1 O 138/15Kantonsgericht08.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 138/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-08

Aktenzeichen: 1 O 138/15

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0208.1O138.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: BGB § 812 Abs. 1 S. 1. 1. Alt., EEG 2012 § 35 As. 4, EEG § 57 Abs. 5

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.721,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2015 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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