1 T 50/16•Landgericht Detmold, 2016-03-09, 1 T 50/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 T 50/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-09
Aktenzeichen: 1 T 50/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0309.1T50.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: ZPO § 775 Nr.4
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Auf den Widerspruch des Schuldners wird die Eintragungsanordnung der Obergerichtsvollzieherin F vom 04.11.2015 (DR II 23/15) aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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