9 O 63/15•Landgericht Detmold, 2016-03-17, 9 O 63/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 63/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 9 O 63/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0317.9O63.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: BGB § 631; HOAI §§ 7, 15; BGB § 242
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.992,46 € mit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € vorgerichtliche Anwaltskosten mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Mai 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12 % und die Beklagte 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.