11 O 3/13 (Baul)•Landgericht Detmold, 2016-04-07, 11 O 3/13 (Baul)
Landgericht Detmold, 2016-04-07, 11 O 3/13 (Baul)
11 O 3/13 (Baul)Kantonsgericht07.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 11 O 3/13 (Baul) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: 11 O 3/13 (Baul)
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0407.11O3.13BAUL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Baulandsachen
Normen: Flurb G § 88 Nr. 5
Tenor
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Der Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller 56.733,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Entscheidung abgewiesen.
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Die Beteiligten tragen die Kosten des gerichtlichen Verfahrens je zur Hälfte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags vorläufig vollstreckbar.
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