12 O 47/14•Landgericht Detmold, 2016-04-27, 12 O 47/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 47/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-27
Aktenzeichen: 12 O 47/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0427.12O47.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer II
Normen: BGB §§ 280, 253, 630 b
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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