Landgericht Detmold, 2016-04-27, 12 O 47/14

12 O 47/14Kantonsgericht27.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 12 O 47/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: 12 O 47/14

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0427.12O47.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer II

Normen: BGB §§ 280, 253, 630 b

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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