10 T 104/16•Landgericht Detmold, 2016-05-18, 10 T 104/16
Landgericht Detmold, 2016-05-18, 10 T 104/16
10 T 104/16Kantonsgericht18.05.2016
Regest
Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 T 104/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 10 T 104/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0518.10T104.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: BGB § 1906Abs. 1 Nr. 1, 1906 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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