Landgericht Detmold, 2016-06-17, 4 Ks 45 Js 3/13-9/15

4 Ks 45 Js 3/13-9/15Kantonsgericht17.06.2016

Regest

Tateinheitliche Beihilfe zum Mord durch Wachtätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 4 Ks 45 Js 3/13-9/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-17

Aktenzeichen: 4 Ks 45 Js 3/13-9/15

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0617.4KS45JS3.13.9.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer I - Schwurgericht

Normen: §§ 211, 27 StGB

Leitsätze

Tateinheitliche Beihilfe zum Mord durch Wachtätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von

fünf Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

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