4 Ks 45 Js 3/13-9/15•Landgericht Detmold, 2016-06-17, 4 Ks 45 Js 3/13-9/15
Landgericht Detmold, 2016-06-17, 4 Ks 45 Js 3/13-9/15
4 Ks 45 Js 3/13-9/15Kantonsgericht17.06.2016
Regest
Tateinheitliche Beihilfe zum Mord durch Wachtätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 4 Ks 45 Js 3/13-9/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-17
Aktenzeichen: 4 Ks 45 Js 3/13-9/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0617.4KS45JS3.13.9.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer I - Schwurgericht
Normen: §§ 211, 27 StGB
Leitsätze
Tateinheitliche Beihilfe zum Mord durch Wachtätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
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