20 StVK 72/16•Landgericht Detmold, 2016-07-14, 20 StVK 72/16
Landgericht Detmold, 2016-07-14, 20 StVK 72/16
20 StVK 72/16Kantonsgericht14.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 20 StVK 72/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-14
Aktenzeichen: 20 StVK 72/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0714.20STVK72.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Normen: StVollzG § 109
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Verfahrens wird auf 50,--€ festgesetzt.
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