10 S 44/16•Landgericht Detmold, 2016-10-05, 10 S 44/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 10 S 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: 10 S 44/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:1005.10S44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungskammer
Normen: BGB § 631 Abs. 1; BGB § 632; BGB § 13; BGB 312g Abs. 2 Nr. 11
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 19.02.2016 (Az. 7 C 462/15) wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.