3 T 6/07•Landgericht Detmold, 2017-01-29, 3 T 6/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 6/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-29
Aktenzeichen: 3 T 6/07
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2017:0129.3T6.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer III
Normen: ZPO § 807, ZPO § 899 Abs.. 1, ZPO § 900, GVollzGA § 185a, GVollzGA § 185a ff.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.500,-- € werden dem Schuldner auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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