12 O 251/16•Landgericht Detmold, 2017-04-26, 12 O 251/16
Landgericht Detmold, 2017-04-26, 12 O 251/16
12 O 251/16Kantonsgericht26.04.2017
Regest
Zur Bewertung von Indizien einer Zahlungsunfähigkeit bei Energielieferungsverträgen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 12 O 251/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-26
Aktenzeichen: 12 O 251/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2017:0426.12O251.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: InsO § 133 Abs. 1
Leitsätze
Zur Bewertung von Indizien einer Zahlungsunfähigkeit bei Energielieferungsverträgen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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