Landgericht Detmold, 2017-04-26, 12 O 251/16

12 O 251/16Kantonsgericht26.04.2017

Regest

Zur Bewertung von Indizien einer Zahlungsunfähigkeit bei Energielieferungsverträgen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 12 O 251/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-26

Aktenzeichen: 12 O 251/16

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2017:0426.12O251.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: InsO § 133 Abs. 1

Leitsätze

Zur Bewertung von Indizien einer Zahlungsunfähigkeit bei Energielieferungsverträgen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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