1 O 312/14•Landgericht Detmold, 2017-05-03, 1 O 312/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 O 312/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-03
Aktenzeichen: 1 O 312/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2017:0503.1O312.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: JVEG § 7 Abs. 2; JVEG § 12 _Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Tenor
Die Vergütung des Sachverständigen Dr.-Ing. M für die
Erstellung des Gutachtens vom 29. Dezember 2016 wird auf 3.740,31
EUR festgesetzt.
Der Antrag auf eine weitergehende Vergütung wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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