Landgericht Detmold, 2017-05-05, 3 S 44/17

3 S 44/17Kantonsgericht05.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 3 S 44/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-05

Aktenzeichen: 3 S 44/17

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2017:0505.3S44.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: ZPO §§ 519, 522 Abs. 1

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.02.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold (6 C 280/16)

wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

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