23 KLs-31 Js 242/17-8/18•Landgericht Detmold, 2018-04-20, 23 KLs-31 Js 242/17-8/18
Landgericht Detmold, 2018-04-20, 23 KLs-31 Js 242/17-8/18
23 KLs-31 Js 242/17-8/18Kantonsgericht20.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 23 KLs-31 Js 242/17-8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-20
Aktenzeichen: 23 KLs-31 Js 242/17-8/18
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2018:0420.23KLS31JS242.17.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafkammer - große Jugendkammer
Tenor
Das Verfahren gegen die Angeklagten P, B, A, L, H, VL, F und F wird wegen eines Prozesshindernisses eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
Angewendete Vorschrift: § 260 Abs. 3 StPO
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