23 KLs-31 Js 113/17-5/18•Landgericht Detmold, 2018-08-27, 23 KLs-31 Js 113/17-5/18
Landgericht Detmold, 2018-08-27, 23 KLs-31 Js 113/17-5/18
23 KLs-31 Js 113/17-5/18Kantonsgericht27.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 23 KLs-31 Js 113/17-5/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-27
Aktenzeichen: 23 KLs-31 Js 113/17-5/18
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2018:0827.23KLS31JS113.17.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von
neun Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen, soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Die Einziehung eines Betrages von 1.000,00 Euro wird angeordnet.
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