Landgericht Detmold, 2018-08-27, 23 KLs-31 Js 113/17-5/18

23 KLs-31 Js 113/17-5/18Kantonsgericht27.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 23 KLs-31 Js 113/17-5/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-27

Aktenzeichen: 23 KLs-31 Js 113/17-5/18

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2018:0827.23KLS31JS113.17.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von

neun Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen, soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Die Einziehung eines Betrages von 1.000,00 Euro wird angeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.